Maßnahmen zur Umsetzung von HBOM & SBOM im Rahmen der EU-Regulierungen (NIS-2, CRA, Lieferkettengesetz)
Das Framework-Modul zu XBOM definiert eine einheitliche Methodik zur:
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Erfassung sämtlicher Hard- und Softwarekomponenten eines Produkts oder Systems,
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Abbildung von Abhängigkeiten, Versionen und Lieferketten,
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Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit, Authentizität und Herkunft von Komponenten,
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Bereitstellung standardisierter Nachweise für Audits, Zertifizierungen und Behördenanforderungen.
Die XBOM-Struktur vereint die beiden Kernbestandteile – die Hardware Bill of Materials (HBOM) und die Software Bill of Materials (SBOM) – und bildet damit die Grundlage für die spätere Umsetzung regulatorischer Anforderungen aus der NIS-2-Richtlinie, dem Cyber Resilience Act (CRA) und dem EU-Lieferkettengesetz.
HBOM und SBOM bereiten diese Pflichten nicht nur technisch vor, sondern schaffen zugleich die strukturellen Voraussetzungen für Nachweisführung, Konformitätsbewertung und eine belastbare Lieferketten-Transparenz.
Die Verarbeitung erfolgt über standardisierte Schnittstellen – im Framework der HKM als Connectoren bezeichnet –, die den bidirektionalen Datenaustausch zwischen XBOM und anderen Systemen (z. B. CMDB, ERP, ITSM oder Entwicklungsplattformen) ermöglichen.
Für die strukturierte Erfassung und Aktualisierung der Komponenten-Daten kommen Kollektoren zum Einsatz, die Informationen entweder automatisiert aus Build-Pipelines, Asset-Scans und Versionsverwaltungen oder manuell durch autorisierte Fachstellen erfassen.
Diese Architektur stellt sicher, dass XBOM als lebendes System betrieben wird und jederzeit die aktuelle technische und organisatorische Realität abbildet.
Sie gewährleistet zugleich, dass HBOM und SBOM nicht als statische Listen geführt, sondern als integrale Bestandteile eines dynamischen Compliance- und Governance-Prozesses verstanden werden.