Netzwerk- und Informationssicherheit 2.0 (NIS-2)

Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine überarbeitete Version der ursprünglichen NIS-Richtlinie, die von der Europäischen Union entwickelt wurde, um die Cybersicherheitslandschaft in Europa zu stärken. Ziel ist es, die Resilienz und Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste zu verbessern. Die Richtlinie richtet sich an Unternehmen und Organisationen, die in wesentlichen oder wichtigen Sektoren tätig sind, und fordert von ihnen eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Cybersicherheit.

 

Anforderungen an Unternehmen

Unternehmen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, müssen eine Reihe von Sicherheitsanforderungen umsetzen, die darauf abzielen, ihre Netzwerke und Informationssysteme besser gegen Cyberangriffe zu schützen. Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:

  • Risikomanagement und Sicherheitsmaßnahmen:
    • Unternehmen müssen ein effektives Risikomanagementsystem implementieren, das auf die spezifischen Cyberrisiken ihrer Branche zugeschnitten ist.
    • Es müssen technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen zu gewährleisten. Dies beinhaltet Schutzmaßnahmen wie Firewalls, Intrusion Detection Systems (IDS), regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Notfallpläne.
  • Meldung von Vorfällen:
    • Unternehmen sind verpflichtet, erhebliche Sicherheitsvorfälle innerhalb einer bestimmten Frist an die zuständigen Behörden zu melden. Dies umfasst Vorfälle, die zu erheblichen Betriebsstörungen führen oder sensible Daten gefährden könnten.
  • Kontinuitätsmanagement:
    • Unternehmen müssen Notfallpläne entwickeln und umsetzen, um die Kontinuität ihrer wesentlichen Dienste auch im Falle eines Sicherheitsvorfalls sicherzustellen.
  • Schulungen und Sensibilisierung:
    • Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter sind erforderlich, um das Bewusstsein für Cyberrisiken zu erhöhen und die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien zu gewährleisten.
  • Zugangsmanagement:
    • Unternehmen müssen sicherstellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf kritische Systeme und Daten haben. Dies kann durch die Implementierung von Mehr-Faktor-Authentifizierung und strengen Zugangsrichtlinien erreicht werden.

 

Umsetzungsschritte für Unternehmen

Um die Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu erfüllen, müssen Unternehmen eine Reihe von Schritten durchlaufen:

  1. Bewertung der Cybersicherheitslage:
    • Zunächst muss eine gründliche Bewertung der aktuellen Cybersicherheitslage des Unternehmens durchgeführt werden. Dies umfasst die Identifizierung von Schwachstellen, Bewertung der vorhandenen Schutzmaßnahmen und die Analyse möglicher Bedrohungen.
  2. Erstellung eines Sicherheitsplans:
    • Basierend auf den Ergebnissen der Sicherheitsbewertung muss ein umfassender Sicherheitsplan entwickelt werden. Dieser Plan sollte klare Maßnahmen zur Risikoreduzierung, zur Umsetzung der NIS2-Anforderungen und zur Vorbereitung auf potenzielle Sicherheitsvorfälle enthalten.
  3. Implementierung der Sicherheitsmaßnahmen:
    • Die im Sicherheitsplan festgelegten Maßnahmen müssen implementiert werden. Dies kann die Installation neuer Sicherheitstechnologien, die Schulung von Mitarbeitern oder die Einführung neuer organisatorischer Prozesse umfassen.
  4. Einbeziehung der Stakeholder:
    • Festlegung von Mitarbeitern an verantwortungsvollen Schlüsselstellen.
  5. Überwachung und Berichterstattung:
    • Unternehmen sollten kontinuierlich ihre Netzwerke und Informationssysteme überwachen, um Sicherheitsvorfälle frühzeitig zu erkennen und darauf reagieren zu können. Zudem müssen sie sicherstellen, dass Vorfälle zeitnah den zuständigen Behörden gemeldet werden.
  6. Ausrichtung mit weiteren regulatorischen Anforderungen und gesetzlichen Bestimmungen:
    • Einordnung in vorhandene Cyber Security Vorgaben zur kontinuierlich zu Verbesserung der Sicherheitsstrategie.
  7. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung:
    • Die Sicherheitsmaßnahmen sollten regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, um auf neue Bedrohungen und sich ändernde technologische Rahmenbedingungen reagieren zu können.

 

Welche Unternehmen müssen die Anforderungen umsetzen?

Die NIS2-Richtlinie richtet sich an Unternehmen, die in wesentlichen oder wichtigen Sektoren tätig sind. Zu den wesentlichen Sektoren gehören:

  • Energie
  • Verkehr
  • Trinkwasser- und Abwasserwirtschaft
  • Gesundheitswesen
  • Bankwesen
  • Finanzmarktinfrastrukturen
  • Digitale Infrastruktur
  • Öffentliche Verwaltung

Zusätzlich gelten die Anforderungen für Unternehmen, die digitale Dienste anbieten, wie etwa:

  • Anbieter von Cloud-Computing-Diensten
  • Anbieter von Online-Marktplätzen
  • Anbieter von Suchmaschinen

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie, sodass mehr Unternehmen betroffen sind. Die genaue Identifizierung der Unternehmen erfolgt durch die Mitgliedstaaten, die in der Lage sind, zusätzliche Unternehmen in die Regulierung einzubeziehen, wenn sie dies für notwendig halten.

 

Zeitpunkt der Umsetzung

Die NIS2-Richtlinie wurde am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt müssen die betroffenen Unternehmen die Anforderungen der NIS2-Richtlinie erfüllen. Es ist wichtig, dass Unternehmen frühzeitig mit der Umsetzung beginnen, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen fristgerecht erfüllen können.